Die Emotionsfokussierte Paartherapie (EFT) ist ein international anerkanntes, wissenschaftlich fundiertes Verfahren. In Deutschland ist jedoch klar geregelt, wer Psychotherapie anbieten darf: Nur approbierte Psychotherapeutinnen, Ärztinnen mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation oder Heilpraktiker*innen (für Psychotherapie nach HPG).
Unsere EFT-Ausbildung vermittelt Ihnen die fachlichen und persönlichen Kompetenzen, Paare bindungs- und erfahungsorientiert zu begleiten. Wie Sie EFT einsetzen können, hängt von Ihrem beruflichen Hintergrund und Ihrer Heilerlaubnis ab:
- Mit Approbation oder Heilpraktikererlaubnis können Sie EFT in Ihrer psychotherapeutischen Arbeit nutzen.
- Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen (z. B. Ehe-, Familien- und Lebensberatung) sind wichtige Anwender*innen der EFT. Sie bringen eigene professionelle Standards mit und sind für die ICEEFT-Zertifizierung zugelassen.
- Ohne Heilerlaubnis oder institutionellen Rahmen können Sie EFT in Ihrem professionellen Feld einsetzen, z. B. in Beratung, Coaching, Pädagogik oder Seelsorge – stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Hinweis: Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Jede*r Teilnehmende trägt die Verantwortung, die eigenen berufsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten.
Diese Seite teilen