EFT-Ausbildung: Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Emotionsfokussierte Paartherapie (EFT) ist ein international anerkanntes, wissenschaftlich fundiertes Verfahren. In Deutschland ist jedoch klar geregelt, wer Psychotherapie anbieten darf: Nur approbierte Psychotherapeutinnen, Ärztinnen mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation oder Heilpraktiker*innen (für Psychotherapie nach HPG).

Unsere EFT-Ausbildung vermittelt Ihnen die fachlichen und persönlichen Kompetenzen, Paare bindungs- und erfahungsorientiert zu begleiten. Wie Sie EFT einsetzen können, hängt von Ihrem beruflichen Hintergrund und Ihrer Heilerlaubnis ab:

  • Mit Approbation oder Heilpraktikererlaubnis können Sie EFT in Ihrer psychotherapeutischen Arbeit nutzen.
  • Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen (z. B. Ehe-, Familien- und Lebensberatung) sind wichtige Anwender*innen der EFT. Sie bringen eigene professionelle Standards mit und sind für die ICEEFT-Zertifizierung zugelassen.
  • Ohne Heilerlaubnis oder institutionellen Rahmen können Sie EFT in Ihrem professionellen Feld einsetzen, z. B. in Beratung, Coaching, Pädagogik oder Seelsorge – stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Hinweis: Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Jede*r Teilnehmende trägt die Verantwortung, die eigenen berufsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten.

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