EFT-Ausbildung: Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Emotionsfokussierte Paartherapie (EFT) ist ein international anerkanntes, wissenschaftlich fundiertes Verfahren. In Deutschland ist jedoch klar geregelt, wer Psychotherapie anbieten darf: Nur approbierte Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation oder Heilpraktiker*innen (für Psychotherapie nach HPG).

Unsere EFT-Ausbildung vermittelt dir die fachlichen und persönlichen Kompetenzen, Paare bindungs- und erfahungsorientiert zu begleiten. Wie du EFT einsetzen kannst, hängt von deinem beruflichen Hintergrund und deiner Heilerlaubnis ab:

  • Mit Approbation oder Heilpraktikererlaubnis kannst du die EFT in deiner psychotherapeutischen Arbeit nutzen.
  • Als Mitarbeiter*in einer Beratungsstelle (z. B. Ehe-, Familien- und Lebensberatung) bist du eine wichtige Anwender*in der EFT und bist für die ICEEFT-Zertifizierung zugelassen.
  • Ohne Heilerlaubnis oder institutionellen Rahmen kannst du die EFT in deinem professionellen Feld einsetzen, z. B. in Beratung, Coaching, Pädagogik oder Seelsorge – stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die für dich in deinem Land gelten.

Hinweis: Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Jede*r Teilnehmende trägt die Verantwortung, die eigenen berufsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten.

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